Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln abgewiesen

Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln abgewiesen

Keine Amtshaftung: Das Erzbistum Köln muss nicht für den Missbrauch eines Priesters an seiner Pflegetochter zahlen. Laut Landgericht fanden die Taten im Privaten statt, nicht im Rahmen des Priesteramtes.