
Wer in Zürich künftig die bischöfliche Beauftragung aufgrund des Privatlebens verliert, darf deshalb nicht entlassen werden. Der Churer Generalvikar sieht die neuen Regeln der staatskirchenrechtlichen Körperschaft gelassen.

Wer in Zürich künftig die bischöfliche Beauftragung aufgrund des Privatlebens verliert, darf deshalb nicht entlassen werden. Der Churer Generalvikar sieht die neuen Regeln der staatskirchenrechtlichen Körperschaft gelassen.