Wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Geistlichen hat ein Kläger 300.000 Euro vom Bistum Essen verlangt. In dem Schmerzensgeldprozess hat das Landgericht jetzt ein Urteil gefällt: Das Bistum muss keine weiteren Zahlungen leisten.
Wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Geistlichen hat ein Kläger 300.000 Euro vom Bistum Essen verlangt. In dem Schmerzensgeldprozess hat das Landgericht jetzt ein Urteil gefällt: Das Bistum muss keine weiteren Zahlungen leisten.