Zürcher Kantonalkirche erlaubt keine Kündigung wegen Privatleben mehr

Zürcher Kantonalkirche erlaubt keine Kündigung wegen Privatleben mehr

Im Kanton Zürich sind Entlassungen von Seelsorgern wegen privater Lebensführung bald nicht mehr zulässig – nach deutschem Vorbild und trotz anderer Position der Bischöfe. Möglich macht das die einmalige staatskirchenrechtliche Verfassung der Schweiz.