Domkapitular, Domkapitel

Das Domkapitel (Kapitel von lat. caput, Kopf), ist das Leitungsgremium einer Bischofskirche. Seine Mitglieder sind Priester, die vom Ortsbischof ausgewählt und zu Domkapitularen (auch als Domherren oder Kanoniker bezeichnet) ernannt werden. Dabei ist das Domkapitel zu hören. 

Die Größe des Domkapitels variiert je nach Größe der Diözese, wobei die im Einzugsbereich des Domes wohnenden Kapitelsmitglieder Residierende Domkapitulare, die in entfernteren Gemeinden Nichtresidierende Domkapitulare genannt werden.

Als juristische Person wird die Arbeit des Kapitels durch das allgemeine Kirchenrecht, durch Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz und Konkordatsbestimmungen festgelegt. Hinzu kommen noch verschiedene Gewohnheiten der Diözese und geschichtliche Eigenheiten, die die Aufgaben des Domkapitels bestimmen.

Seine erste Aufgabe ist es, die Liturgie in der Bischofskirche („Dom“, Kathedrale) zu organisieren und für eine würdige Durchführung von feierlichen Gottesdiensten zu sorgen. 

In den meisten deutschen (Erz-)Bistümern obliegt es dem Domkapitel, beim Amtsverzicht oder Tod des Bischofs für die Übergangszeit einen Diözesanadministrator zu wählen, der das Bistum bis zur Ernennung eines neuen Bischofs leitet.

Die deutschen Domkapitel, ausgenommen die der bayerischen Diözesen und des Bistums Speyer, wählen den Bischof aus einer päpstlichen Dreierliste und beraten ihn bei der Leitung des Bistums.

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