Großkanzler

Ein Großkanzler bezeichnet die höchste Instanz in einer päpstlichen Universität und wurde durch den Papst delegiert. In der Regel ist es der Bischof jener Stadt, in welcher sich die Universität befindet.

Kathweb Lexikon

Das kathweb Lexikon Kirche & Religion erklärt schnell und verständlich Begriffe aus dem Bereich der christlichen Kirchen, des christlichen Glaubens, der Kirchengeschichte, der Liturgie und aus angrenzenden Themenfeldern.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert