Die Imprimatur (lat. = es werde gedruckt) bezeichnet die Druckerlaubnis theologischer Schriften durch den zuständigen Bischof. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist die Einholung der Imprimatur für religiöses Schrifttum nicht mehr zwingend erforderlich.
Aber auch heute noch unterliegen bestimmte theologische Veröffentlichungen der Beobachtung durch die Glaubenskongregation, um die Kirche vor Irrlehren zu schützen.
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