In der römisch-katholischen Kirche wird ein Verband mehrerer benachbarter Diözesen als Kirchenprovinz bezeichnet. Sie besteht aus dem Metropolitanbistum und den zugehörigen Suffraganbistümern. Den Bischof des Metropolitanbistums bezeichnet man als Metropoliten, die Bischöfe der Suffragane als Suffraganbischöfe der Kirchenprovinz.
Kathweb Lexikon
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