Koadjutor (aus dem Lateinischen übersetzt: Beistand) bezeichnet einen Bischof, der vom Diözesanbischof als dessen Beistand ernannt werden kann. Im Gegensatz zu einem Weihbischof besitzt der Koadjutor besondere Befugnisse und hat das Recht der Nachfolge. Wird der Bischofsstuhl, so übernimmtder Koadjutor die Bischofsgewalt über die Diözese, für die er bestellt wurde.
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