Das Konsistorium ist die Versammlung des Kardinalskollegiums und wurde nach dem Raum, in dem sich die Kardinäle versammelten, benannt. Es bezeichnet die Gesamtheit der Kardinäle, welche in ordentlichen und ausserordentliche Konsistorien, vom Papst einberufen und von ihm geleitet, mit ihm die Angelegenheiten der Kirche beraten.
Kathweb Lexikon
Das kathweb Lexikon Kirche & Religion erklärt schnell und verständlich Begriffe aus dem Bereich der christlichen Kirchen, des christlichen Glaubens, der Kirchengeschichte, der Liturgie und aus angrenzenden Themenfeldern.
Schreibe einen Kommentar