Laizismus

Der Laizismus definiert das Verhältnis von Kirche/Religion und Staat, indem er von einer Trennung beider ausgeht. Staat, Schule usw. sollen sich weltanschaulich neutral verhalten. Das schließt ein, dass der Staat souverän, also ohne religiöse Legitimierung handelt, andererseits die freie Religionsausübung des Einzelnen garantiert.

Der Begriff „Laizismus“ rührt von der Unterscheidung von Klerus und Laien her. Dabei werden die Laien als Nicht-Kleriker definiert, was besonders im Christlichen problematisch ist. Denn im Chistlichen ist ein Laie ein zum Volk (laos) Gottes gehörender, zutreffend also sowohl auf Kleriker als auch auf Nicht-Kleriker. Erst im Laufe der Geschichte bekam der Begriff Laie in der Unterscheidung vom geweihten Amtsträger (Kleriker) die Bedeutung von Nicht-Fachmann. Laizismus meint also, dass die Dinge des Staates nicht vom Klerus entschieden werden.

Kathweb Lexikon

Das kathweb Lexikon Kirche & Religion erklärt schnell und verständlich Begriffe aus dem Bereich der christlichen Kirchen, des christlichen Glaubens, der Kirchengeschichte, der Liturgie und aus angrenzenden Themenfeldern.