Wahlordnung und Ordnung für die Pfarrgemeinderäte sind im Kirchlichen Amtsblatt für das Bistum Dresden-Meißen Nr. 22 vom 20. Dezember 2001 veröffentlicht. Hier eine Zusammenfassung:
Im Pfarrgemeinderat (PGR) arbeiten Priester und Laien gemeinsam, um die besondere Situation ihrer Pfarrei zu analysieren und auf dieser Grundlage die pastoralen, missionarischen, caritativen und ökumenischen Aufgaben zu überlegen. „Ohne ein bewusst geistlich geführtes Leben und ohne ständige Bemühung um fachliche Weiterbildung ist auf Dauer kein Dienst in der Gemeinde zu verwirklichen“, heißt es in einem Dekret der Pastoralsynode der katholischen Kirche in der DDR.
Der PGR berät und unterstützt den Pfarrer in der Leitung der Gemeinde. Er bezieht möglichst viele Gemeindeglieder in die Mitarbeit und Verantwortung ein und regt die Arbeit der Gruppen in der Pfarrgemeinde an. Er fördert das kirchliche Leben in Dekanat und Bistum, ist sich jedoch bewusst, dass er Verantwortung für alle Menschen hat, die auf dem Gebiet der Pfarrei leben.
Der PGR bemüht sich um Einmütigkeit und informiert die Gemeinde umfassend über seine Arbeit.
Der PGR besteht aus geborenen (Pfarrer bzw. Personen mit Seelsorgeauftrag für die Gemeinde), gewählten (in freier, geheimer, unmittelbarer Wahl) und berufenen Mitgliedern. Berufen kann der Pfarrer bis zu vier Mitglieder nach vorheriger Anhörung der geborenen und gewählten Mitglieder. Dabei sollten soziale und territoriale Strukturen sowie die Vertretung kirchlicher Einrichtungen auf dem Pfarreiterritorium berücksichtigt werden.
Aufgabenbereiche des PGRs sind: Zeugnis nach außen und Dienst an der Welt im Geist des Evangeliums Verantwortung der Gemeinde für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wach halten Glaubensvermittlung an Kinder, Jugendliche und Erwachsene fördern Mitverantwortung für eine christliche Erziehung in Familie und Gemeinde tragen Ehe und Familie fördern (Ehevorbereitung, Ehebegleitung, Familienkreise) Kinder- und Jugendarbeit (RKW, Jugendgruppen, offene Angebote) fördern Sorge um geistliche Berufe mittragen Anregungen für Gottesdienste geben bei der Auswahl von Diakonat- und Kommunionhelfern mitwirken Dienst im caritativen und sozialen Bereich fördern (Altenseelsorge, Krankendienst, Randgruppen) weltkirchliche Aufgaben (Adveniat, Missio, Misereor, Renovabis, Gemeindepartnerschaften nach Osten und Süden) im Blick behalten ökumenische Zusammenarbeit fördern Zugezogene und Fernstehende integrieren Dialog mit Gruppen, Vereinen und geistlichen Gemeinschaften führen die Visitation durch den Dekan vorbereiten und dabei mitwirken
Die Amtsdauer des Pfarrgemeinderates beträgt vier Jahre. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst und bedürfen der Bestätigung durch den Pfarrer.
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