Polizeiseelsorge

Die Polizei soll die öffentliche Sicherheit schützen und den staatlichen Gesetzen Geltung verschaffen. Dabei arbeiten die Polizeibeamten oft in politischen und sozialen Brennpunkten unserer Gesellschaft. Sie erleben Menschen in äußerster Not und sind häufig selbst Gefahren für Leib und Seele ausgesetzt. Die Polizeiseelsorge will den Polizistinnen und Polizisten helfen, die menschlichen Herausforderungen des Polizeidienstes zu bewältigen. 

Da Polizeibeamte wegen Kasernierung, Schichtdienst und großer Mobilität nur schwer von der Gemeinde-Seelsorge erreicht werden können, gibt es die Einrichtung der Polizeiseelsorge. Verfassungsrechtliche Grundlage ist der Grundgesetz-Artikel 4, der das Recht auf ?ungestörte Religionsausübung“ gewährleistet. Für die katholische Polizeiseelsorge ist der jeweilige Diözesanbischof zuständig, der Polizeiseelsorger mit Einverständnis der staatlichen Behörden beauftragt. In Thüringen beispielsweise sind die Einzelheiten durch einen Polizeiseelsorgevertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und den im Land ansässigen Bistümern Erfurt, Dresden-Meißen und Fulda geregelt. 

Polizeiseelsorge umfasst die personen- und situationsgemäße Betreuung von Polizeibeamten, z.B. durch Einzelgespräche, die Feier von Gottesdiensten und Sakramentenspendungen sowie den berufsethischen Unterricht und das Angebot von Weiterbildungsveranstaltungen. 

1975 beschloss der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz die Gründung der ?Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Polizeiseelsorge“, der seit 1979 ein Polizeibischof vorsitzt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist ein Gesprächs- und Informationsforum und dient der Aus- und Weiterbildung von Polizeiseelsorgern. Zu den Aufgaben des Polizeibischofs gehören Verhandlungen mit staatlichen Behörden, die seelsorgerische Begleitung der Bundesarbeitsgemeinschaft und ihre Vertretung in der Bischofskonferenz, die Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit sowie die Repräsentation der katholischen Polizeiseelsorge.

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