Das Stiftungswesen in Deutschland hat eine lange Geschichte. Im frühen Mittelalter gab es nur kirchliche Stiftungen. Die Kirchenväter hatten gelehrt, dass die Christen einen Teil ihrer Güter für kirchlich-soziale Zwecke hinterlassen sollten, um damit auch für das Heil der eigenen Seele zu sorgen. Dem gemäß wurden Stiftungen für die Armen, Witwen und Waisen verfügt. Ab dem 13. Jahrhundert entwickelten sich auch weltliche Stiftungen, die unter der Aufsicht städtischer Instanzen standen. Anfang des 20. Jahrhunderts existierten in Deutschland mehr als 100.000 Stiftungen. In den beiden Weltkriegen kam das Stiftungswesen fast zum Erliegen. Nach dem Zweiten Weltkrieg erholte sich das Stiftungswesen in Westdeutschland wieder, in den neuen Bundesländern erst nach der deutschen Einheit.
Eine Stiftung ist mit einem Grundvermögen ausgestattet, auf Dauer eingerichtet und verfolgt einen bestimmten Stiftungszweck. Sie lebt von Zustiftungen. Sie erfüllt ihren Stiftungszweck aus den Vermögenserträgen. Zustiftungen lassen sich steuermindernd absetzen. Die neue Katholische Schulstiftung im Bistum Erfurt verfolgt den Zweck der „Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu christlicher Lebensgestaltung und Weltverantwortung auf der Grundlage des katholischen Glaubens.“
Kathweb Lexikon
Das kathweb Lexikon Kirche & Religion erklärt schnell und verständlich Begriffe aus dem Bereich der christlichen Kirchen, des christlichen Glaubens, der Kirchengeschichte, der Liturgie und aus angrenzenden Themenfeldern.