Als Titularbischof bezeichnet man einen Bischof, welcher zwar die Weihe inne hat, aber dem kein Amt verliehen wurde. Hierunter fallen unter anderem Weihbischöfe, (Auxiliarbischöfe), ranghohe Prälaten der römischen Kurie (bspw. der päpstliche Privatsekretär oder der Zeremonienmeister).
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