In jedem katholischen Bistum hat der Bischof mit der Ernennung durch den Papst die oberste Hirten-, Lehr- und Rechtsgewalt inne. Zu seiner Unterstützung in der Leitung des Bistums kann der Papst einen oder mehrere Weihbischöfe ernennen, die im Auftrag des Bischofs handeln. Die Weihbischöfe führen in den Pfarrgemeinden ihrer Region Visitationen durch und spenden das Sakrament der Firmung. Sie sind sozusagen ein „Sprachrohr“ ihres Bischofs, umgekehrt tragen sie Sorge, dass der Bischof über die eigenen Kontakte hinaus die Sorgen und Anliegen der Menschen im Bistum kennt. Weihbischöfe, in anderen Ländern auch Auxiliar-Bischöfe genannt, sind auf den Titel eines vor langer Zeit untergegangenen Bistums geweiht. Die Weihbischöfe sind ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz.
Kathweb Lexikon
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